ARGE Rettungsschwimmausbildung
Mindestalter : vollendetes 13. Lebensjahr
Leistungen:
a) 15 min Dauerschwimmen, davon 5 min in Rückenlage ohne Armtätigkeit
b) 100 m Schwimmen in Überkleidern
c) 15m Streckentauchen
d) zweimaliges Tieftauchen (ca. 2 bis 3 m), jeweils mit Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes, innerhalb von 5 Minuten
e) Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 10m², bei einer Wassertiefe von ca. 2 bis 3 m)
f) Paketsprung aus 2 bis 3 m Höhe ins Wasser
g) je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
h) 50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
i) praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, jeweils an Land und im Wasser
j) praktische Ausübung der Bergegriffe "Bergen über den Beckenrand" und "Rautekgriff"
k) Kenntnis der Rettungsgeräte
l) Kenntnis der Selbstrettung
m) kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
n) Kenntnisse über Zweck und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesens
Mindestalter: vollendetes 17. Lebensjahr
Leistungen:
a) 30 min Dauerschwimmen, davon 10 min in Rückenlage ohne Armtätigkeit
b) 300mSchwimmen in Überkleidern
c) 25 m Streckentauchen
d) dreimaliges Tieftauchen (ca. 3 bis 4 m), jeweils mit Heraufholen eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes, innerhalb von 6 Minuten
e) Heraufholen von 6 Tellern oder 6 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20 m², bei einer Wassertiefe von ca. 2 m)
f) Paket- und Kopfsprung aus ca. 2-3 m Höhe ins Wasser
g) je 50 m Retten einer etwa gleich schweren Person, beide bekleidet mit Kopf-, Achsel-, Fessel- und Seemannsgriff
h) 50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
i) praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, Brustumklammerung von hinten ohne Einschluss der Arme, jeweils an Land und im Wasser
j) praktische Anwendung von mindestens 3 Bergegriffen (z.B. Bergen über die Leiter, Rautekgriff, Bergen über den Beckenrand, Schultertragegriff, Bergen in ein Boot)
k) kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
l) Kenntnis der Selbstrettung
m) besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots-, Auto- und Eisunfällen
n) Anwendung von mindestens zwei Rettungsgeräten
o) Kombinierte Rettungsübung
Mindestalter: vollendetes 17. Lebensjahr
Schwimmen
- 100 m Schwimmen (Brust oder Kraul) in 1:40 Minuten
- 300 m Schwimmen mit Flossen in 4:30 Minuten
- 300 m Schwimmen in beliebigem Stil (ohne Flossen) in 9:00 Minuten
Rettungstechnik
Ausführung von Rettungstechniken in folgender Abfolge:
- 75 m Anschwimmen eines "Opfers"
- Ausführung von drei Befreiungsgriffen
- je 25 m Retten mittels Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
Kombinierte Rettungsübung
a) Ausführung der kombinierten Rettungsübung innerhalb von 2 Minuten, der Retter trägt dabei Shorts und T-Shirt:
- Rettungssprung (Schrittsprung) ins Wasser
- 25 m Anschwimmen (Freestyle)
- Abtauchen und Heraufholen eines "Opfers" (Rettungspuppe oder Partner) aus mindestens 1,5 m Tiefe
- 25 m Retten des "Opfers"
b) Notfallcheck und Reanimation (mindestens 3 Minuten) unmittelbar nach Durchführung von Punkt a. dieser Rettungsübung
Streckentauchen - 25m
Anwendung und Erklärung von mindestens zwei Rettungsgeräten
(z.B. Rettungsbrett, Wurfsack, Rettungsmatratze, Gurtretter, Rettungsboje oder anderen von der ARGE-ÖWRW anerkannten Rettungsgeräten):
- Erklärung der Geräte
- praktische Anwendung der Geräte
Erste Hilfe-Maßnahmen
a) Durchführung der folgenden Basismaßnahmen:
- Gefahren erkennen
- Gefahrenstelle absichern, retten, bergen
- Notfallcheck
- stabile Seitenlage
- Umdrehen einer Person aus der Bauchlage in die Rückenlage
- Notruf
b) Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung:
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (Erwachsene)
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (Kinder)
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (Säuglinge).
c) Erste Hilfe-Maßnahmen:
- Umgang mit Patienten
- Erste Hilfe-Maßnahmen (z.B. bei Schock, Blutungen, Verletzungen der Halswirbelsäule, Brüchen, Unterkühlung)
Besondere Durchführungsbestimmungen
a) Bei der Ausführung der Rettungstechnik (Punkt B) und der kombinierten Rettungsübung (Punkt C) muss der Retter beim Anschwimmen des "Opfers" den Kopf so weit über Wasser halten, dass ein laufender Blickkontakt zum "Opfer" gewährleistet ist
b) Im Zuge der kombinierten Rettungsübung (Punkt C) ist eine Erwachsenen-Reanimation durchzuführen
c) Bei der Anwendung von Rettungsgriffen ist jeweils eine ca. gleich schwerere Person zu retten
d) Im Rahmen der Rettungstechnik (Punkt B) sind insgesamt 75 m zu retten, wobei alle 25 m ein Griffwechsel zu erfolgen hat
e) Die Befreiungsgriffe sind vom Lehrer selbst zu prüfen
Mitgliedschaft beim ASBÖ erforderlich
(Pflichtschulehrer haben Sonderregelungen beim ÖJRK)
Mindestalter: Vollendetes 19. Lebensjahr
Zusätzliche Voraussetzungen:
- Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz des Retterscheines sein
- abgeschlossener Erste Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 5 Jahre sein darf, bzw. entsprechende Fortbildung im Rahmen des Kurses
- Bewerberinnen und Bewerber für den Rettungsschwimmlehrer müssen die persönliche und fachliche Eignung zur Erteilung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, besitzen. Insbesondere dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen
- Bewerberinnen und Bewerber für den Rettungsschwimmlehrer müssen der Leitung der zuständigen Organisation bzw. Zentralstelle durch längere erfolgreiche Tätigkeit auf dem Gebiet der Wasserrettung bekannt sein. Aus der bisherigen Arbeit muss zu erkennen sein, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber Theorie und Praxis des Rettens, der Wiederbelebung, der Ersten Hilfe und des Anfängerschwimmunterrichtes beherrscht und über die notwendige Organisationsfähigkeit zur Durchführung von Veranstaltungen und Rettungsschwimmkursen sowie zur Errichtung eines Wasserrettungsdienstes verfügt
Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen:
- Theoretische und praktische Wiederholung der Prüfungsbedingungen des Retters
- Rettungsgeräte in Theorie und Praxis
- Erste Hilfe in Theorie und Praxis mit Schwerpunkt auf Erste Hilfe-Maßnahmen bei Wasserunfällen
- Grundlagen der Methodik des Anfängerschwimmunterrichts in Theorie und Praxis
- Schwimmstile: Brust-, Kraul- und Rückenschwimmen in Theorie und Praxis
- Lehrauftritt
- Zweck und Organisation des österreichischen Wasserrettungswesens sowie der ausbildenden Organisation
- Bestimmungen für die österreichischen Schwimmabzeichen und Rettungsschwimmabzeichen
- rechtliche Bestimmungen bezüglich der Erteilung von Schwimmunterricht
- Gefahren des Wassers, Baderegeln, Gebote für den Rettungsschwimmer
- Maßnahmen zur Vermeidung von Badeunfällen
Erweiterte Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen
- Theoretische und praktische Kenntnisse des ABC-Schwimmens
- Basisinformation des Gerätetauchens in Theorie und Praxis
- Meisterschaften im Schwimmen und Rettungsschwimmen
- Gefahren des Fließgewässers und Wildwassers
- Vorträge zu sportlichen Inhalten
- Einsatz und Überwachungsdienst
Besondere Durchführungsbestimmungen
- Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Kurses im Ausmaß von mindestens 40 Stunden. Im Rahmen eines solchen Kurses ist die Lehrbefähigung in Theorie und Praxis des Rettungsschwimmens nachzuweisen
- Die Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen unter Punkt B sind jedenfalls zu unterrichten beziehungsweise zu prüfen. Zusätzlich muss mindestens ein Thema aus den Erweiterungsbereichen gemäß Punkt C gewählt werden
- Die Prüfung ist vor einer Prüfungskommission, die durch die durchführende Organisation (gemäß Punkt A.3) zusammen zu setzen ist, abzulegen.
- Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen, Anfänger- und Rettungsschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmer- und Rettungschwimmerabzeichen) wird im Zuge der Ausstellung des Lehrscheines auf die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt
- Die Verlängerung der Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung erfolgt im Rahmen von Fortbildungskursen für Lehrscheininhaber durch die ausstellende Organisation jeweils wieder auf die Dauer von maximal fünf Jahren